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11. März 2009

LR Rosenkranz zum Humanitären Bleiberecht: „Ein Schritt in die völlig falsche Richtung!“

Dieses Gesetz bietet die Möglichkeit, sich nach 5 Jahren ein Aufenthaltsrecht in Österreich zu „ertrotzen“.

Angesichts der sich vertiefenden Wirtschaftskrise sei es ein völlig falscher Schritt, nun mit dem humanitären Bleiberecht einen dritten Rechtstitel für einen Aufenthalt in Österreich einzuführen, sagte LR Barbara Rosenkranz in ihrer heutigen Pressekonferenz. Sie verweist darauf, dass damit die Belastbarkeit der Steuerzahler auf eine harte Probe gestellt wird. Österreich würde bereits jetzt gemessen an seinen Einwohnern fünfmal mehr Asylwerber betreuen als die Bundesrepublik Deutschland. Daher schlagen sich mittlerweile die Kosten allein für deren Grundversorgung mit 170 Mio € jährlich zu Buche. Gefährdet sieht Rosenkranz durch diese Entwicklung auch die Sicherheit in Österreich. Der Statistik sei zu entnehmen, dass den derzeit 23.000 Asylwerbern in Österreich 9877 „fremde Tatverdächtige", die als Asylwerber im Land sind, gegenüberstehen. „Wenn der Chef der Fremdenpolizei davor warnt, dass sich immer mehr Kriminelle mit Asyl schützen, muss man das ernst nehmen", fordert Rosenkranz.

Das neue Bleiberecht, das nach dem Asyl und dem Subsidiären Schutz nun als dritte Möglichkeit, sich einen Aufenthalt in Österreich zu verschaffen, eingerichtet wird, geht nicht mehr vom Schutzgedanken aus, sondern orientiert sich an der Dauer des Aufenthalts. Genau das Gegenteil wäre richtig. Das Asylrecht müsse wieder auf seinen Kern, dem Schutz vor Verfolgung, zurückgeführt werden, so Rosenkranz.

Die Gesetzesänderung bietet einerseits allen jenen Personen, die sich seit dem 1.5.2004 „dauerhaft" in Österreich befinden, die Möglichkeit zu bleiben. Nachgewiesen werden muss nur ein „überwiegend" legaler Aufenthalt. „Die neue Bleiberechtsregelung bedeutet ganz klar auch die Legalisierung Illegaler", kritisiert Rosenkranz. Die Novelle schaffe zudem einen neuen Anreiz, die Verfahren zu verschleppen und sich so einen Aufenthalt zu erzwingen. Die ungewollte Einwanderung und die illegalen Einreisen würden mit Sicherheit zunehmen. Angesichts dieser Fakten spricht sich Rosenkranz für eine grundsätzliche Äderung im Österreichischen Fremdenrecht aus. „In wirtschaftlich schweren Zeiten wie diesen ist es verantwortungslos, die Österreicher zusätzlichen Belastungen durch Einwanderung auszusetzen. Vielmehr müsse man darauf achten, dass in erster Linie Österreicher von Arbeitsplätzen und Sozialleistungen profitieren. Rosenkranz empfiehlt der Regierung, in das von Sozialisten regierte Spanien zu blicken. Dort wird Gastarbeitern und Einwanderern, die in ihre Heimat zurückkehren, mit der Rückerstattung der eingezahlten Sozialversicherungsbeiträge ein großzügiges Rückkehrangebot gemacht. „Nicht ein weiterer Einwanderungsanreiz, sondern ein großzügiges Rückkehrangebot ist das Gebot der Stunde!" so Rosenkranz abschließend.



 

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