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24. Februar 2009

LR Rosenkranz: Neuregelung des humanitären Bleiberechts ist falsches Signal

Die Einführung eines dritten Aufenthaltstitels wird weitere Einwanderung nach sich ziehen.

„Die Neuregelung des „humanitären Bleiberechts" wird die Einwanderung von schlecht qualifizierten Personen noch begünstigen", erklärt die Landesparteiobfrau der FPÖ NÖ, Landesrat Barbara Rosenkranz. Schon jetzt ist Österreich einer der EU-Staaten mit den meisten Einwanderern pro Kopf. Ein Grund dafür ist, dass Asylverfahren nahezu endlos verschleppt werden können, wie etwa der Fall Zogaj zeigt. Die Landesrätin verweist zudem darauf, dass selbst dann, wenn bei großzügigster Auslegung des Asylrechts keine Fluchtgründe anerkannt werden können, noch immer der Aufenthaltstitel „subsidiärer Schutz" greifen kann. Nun wird ein weiterer, dritter, Rechtstitel geschaffen, der sich nicht mehr am Schutzgedanken, sondern an der Dauer des Aufenthalts orientiert. Denn die heute im Ministerrat beschlossene Gesetzesnovelle bedeutet, dass nach 5-jährigem Aufenthalt ein Anspruch auf ein dauerhaftes Bleiberecht besteht. Wer diesen Zeitraum überbrücken kann bleibt in Österreich.


Das kann gerade jetzt, in Zeiten von Wirtschaftskrise und steigender Arbeitslosigkeit, den Österreichern nicht zugemutet werden. Als Beispiel für eine verantwortungsbewusste Politik nennt die Landesrätin Spanien: Einwanderer, die sich freiwillig für eine Heimkehr entscheiden, bekommen ihre bisher eingezahlten Sozialversicherungsbeiträge zurückerstattet. 40%, wenn sie auf Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigung verzichten und erklären, nicht wiederzukommen, den Rest durch Überweisung ins Heimatland. Sogar die Heimfahrt und ein Taschengeld von 450 Euro werden bezahlt, damit sie Spanien in dieser schwierigen Periode nicht länger finanziell belasten. „Nicht ein weiterer Einwanderungstitel, sondern ein großzügiges Rückkehrangebot ist das Gebot der Stunde!" schließt Rosenkranz.


 

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