-------- Original-Nachricht --------
Datum: Fri, 30 Oct 2009 11:11:35 +0100
Von: "Christoph Luisser" <christoph.luisser@gmx.at>
An: bgm.dalos@biedermannsdorf.at
CC: i.haidenthaler@biedermannsdorf.at
Betreff: MEHRZWECKHALLE BILANZ
Sehr geehrte Frau Bürgermeister!
Sehr geehrte Frau Geschäftsführerin!
Liebe Trixi!
Die Bilanz der Mehrzweckhallen Betriebs GmbH wurde von Dir bereits vor Beschlußfassung unterfertigt und beim Firmenbuchgericht eingereicht.
In der gestrigen GR-Sitzung haben nur die ÖVP-Mandatare 1)der Bilanz der Mehrzweckhallen Betriebs GmbH und 2)der Entlastung Deiner Person als Geschäftsführerin dieser GmbH zugestimmt.
Wir Freiheitliche waren (aus guten Gründen) dagegen, die SPÖ hat sich der Stimme enthalten. Enthaltungen gelten laut Gesetz als Gegenstimmen.
Gem § 51 NÖGO ist zu einem gültigen Beschluß, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, die Zustimmung von MEHR als der Hälfte der in beschlußfähiger Anzahl anwesenden Mitglieder des Gemeinderates erforderlich.
Gem § 50 NÖGO sind der Bürgermeister und die Mitglieder der Kollegialorgane von der Beratung und Beschlußfassung über einen Verhandlungsgegenstand wegen Befangenheit ausgeschlossen u.a.
in Sachen, an denen sie selbst beteiligt sind.
Da das bei Dir der Fall ist, bist Du in beiden Punkten befangen.
Die Bilanz ist daher NICHT BESCHLOSSEN worden, ebensowenig Deine Entlastung (10:10).
Ich ersuche daher um Mitteilung dieser Umstände an das zuständige Firmenbuchgericht LG Wr. Neustadt und um um Veranlassung der weiteren Schritte.
Deinen Veranlassungen entgegensehend
verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,
Christoph Luisser
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Dr. Christoph Luisser
2362 Biedermannsdorf
Lerchengasse 3/7
30. Oktober 2009