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26. Februar 2007

Stadler: Manipulierte Vereinbarung durch politische Weisung

Es existiert eine von der EADS Geschäftsführung unterzeichnete Version des Code of Business Conduct in der ursprünglichen Form

"Der Code of Business Conduct ist eine frühzeitige Festlegung der Verhaltensregeln für Vertragspartner der Republik Österreich im Zuge der Eurofighter Anschaffung. Für die Erstellung des Papiers wurden die Juristen Dr. Lessiak und Univ. Prof. Aicher beauftragt", leitete der freiheitliche Fraktionsführer im Eurofighter-Untersuchungsausschuss, NAbg. Mag. Ewald Stadler seine heutige Pressekonferenz ein.

Dieses besagte Papier wäre von allen eventuellen Vertragspartnern unterfertigt worden - nur die Firma EADS hätte die Vereinbarung um einen 4. Punkt ergänzt, welcher die in Ziffer 3 erläuterten Bestimmungen nicht nur relativieren, sondern sie geradezu aufheben würde. Punkt 3 besagt, dass "kein Anbieten oder Gewähren von Vorteilen" erfolgen dürfe, da ansonsten "ein Ausscheiden des Angebots oder ein Rücktritt vom Vertrag" zu erfolgen hätte. In dem "hineinreklamierten" Punkt 4 hieße es dann, dass die in "obiger Ziffer 3 enthaltene Verpflichtung des Bieters nur dann gilt, wenn und soweit die dort definierten Rechtsgeschäfte vom Bieter selbst, EADS oder Eurofighter GmbH, abgeschlossen werden. Diese Version wurde am 22.01.2002 von EADS unterfertigt, und dem Angebot welches dem BMLV übersandt wurde, beigelegt.

Bemerkenswert sei, dass eine Version der Vereinbarung in der ursprünglichen Fassung vorliegt, die den Punkt 4 nicht enthält. Diese wurde am 12.09.2002 auch von Herrn Robert Haslam (Geschäftsführer EADS) unterzeichnet. In der Haupturkunde des Vertrages zwischen EADS und der Republik Österreich würde sich dann aber wieder die von EADS ergänzte Variante finden, zeigt Stadler auf und weist ein weiteres Mal darauf hin, dass EADS dadurch der Republik Österreich die Möglichkeit genommen habe, Verstöße gegen die Verhaltensregeln zu ahnden, würde diese "nur" von zwischengeschalteten Geschäftspartnern begangen. EADS selbst hätte keine Rechtsfolgen aus dem Vertrag zu befürchten.

Stadler maß diesen Fakten eine "dramatische Bedeutung" zu, da, obwohl man um die von EADS bereits unterzeichnete (12.09.2002) ursprüngliche Variante des Papiers gewusst habe, man die ergänzte Variante in die Haupturkunde des Vertrags aufgenommen hätte. Dies sei maßgeblich durch einen ranghohen Beamten des Bundesministeriums für Landesverteidigung geschehen. "Meiner Ansicht nach, nicht ohne politische Deckung", sagt Stadler und verweist auf die ehemaligen Verteidigungsminister Platter und Scheibner. Der besagte Beamte würde eine der wichtigsten Personen in der von Neo-Verteidigungsminister Darabos einberufenen Task Force sein. Ob Minister Darabos die Tragweite dieser Personalentscheidung schon erkannt hat, wäre fraglich, so Stadler.

>>> Die beiden Versionen des Code of Business Conduct stehen zur genaueren Recherche zur Verfügung:

Version1

Version2


 

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