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18. Dezember 2019

Paukenschlag um Wählerverzeichnis in Marbach: Landesverwaltungsgericht bestätigt Vorwürfe der FPÖ!

Entscheidung der Gemeindewahlbehörde in mehreren Fällen aufgehoben

„Wir haben den Gang zum Landesverwaltungsgericht beschritten und Recht bekommen!“, berichtet FPÖ-Landesparteisekretär NAbg. Michael Schnedlitz. „Es ist damit erwiesen, dass die Gemeindewahlbehörde von Marbach an der Donau unter dem Vorsitz des SPÖ-Bürgermeisters zu Unrecht ausländische Pflegekräfte im Wählerverzeichnis belassen hat“, so Schnedlitz. Die FPÖ NÖ hatte gegen 56 Personen Beschwerde eingelegt und in weiterer Folge den Sachverhalt vor das Landesverwaltungsgericht gebracht.

 

„Alle sauberen Demokraten der SPÖ müssten jetzt zu Entschuldigungen ausrücken, ihre falschen Behauptungen zurücknehmen und den Spruch des Landesverwaltungsgerichtes zur Kenntnis nehmen“, so Schnedlitz. „Stattdessen behauptet der Bürgermeister, die Personen seien übersehen und irrtümlich nicht aus der Evidenz genommen worden. Das ist eine dumme, billige Ausrede! Immerhin wurden diese Pflegekräfte in erster Instanz bei der Gemeindewahlbehörde beeinsprucht und die Streichung wurde bewusst verweigert – erst aufgrund dieser Tatsache wurden die Fälle vor das Landesverwaltungsgericht gebracht“, spricht Schnedlitz Klartext. „Tatsache ist, dass hier auch Ungereimtheiten mit dem Melderegister im Raum stehen. Wir behalten uns daher weitere rechtliche Schritte vor!“

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