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22. Juli 2020

Landesrat Waldhäusl gibt Startschuss für Teil 2 des neuen „NÖ Hundehaltegesetzes“

Im Fokus steht eine umfassende Ausbildung der niederösterreichischen Hundehalter

Die Hundehaltung in Niederösterreich soll nicht nur von mehr Sicherheit geprägt sein, sondern künftig auch für ein Mehr an Qualität sorgen. „Der erste Teil der Gesetzesnovelle wurde umgesetzt, jetzt arbeitet eine Expertengruppe bereits mit Feuereifer am zweiten Part“, informiert Sicherheitslandesrat Gottfried Waldhäusl. „Schwerpunkt ist eine umfassende Ausbildung, die das ‚andere Ende‘ der Leine, den Halter, in die Pflicht nimmt!“

Die Umsetzung der Leinen- und Maulkorbpflicht bei Menschenansammlungen im öffentlichen Bereich hat zu einem Rückgang der Bissverletzungen in Niederösterreich geführt. „Jeder Hundehalter kann natürlich nach wie vor ohne Maulkorb Gassi gehen, es sei denn, er kommt in den Bereich eines Spielplatzes oder eben zu Menschenansammlungen. Diese Maßnahme war notwendig, weil es an der Zeit war, Bissunfälle zurückzudrängen“, sagt Waldhäusl, der nunmehr den nächsten Schritt der Gesetzesnovelle des NÖ Hundehaltegesetzes eingeleitet hat.

Eine Expertenrunde unter der Leitung von Andrea Specht, Präsidentin des NÖ Tierschutzverbandes, hat ihre Arbeit bereits aufgenommen. Im Fokus steht ganz klar die Ausbildung der niederösterreichischen Hundehalter, die im Optimalfall folgende Punkte beinhalten wird: Noch vor der Anschaffung eines Hundes soll die Verpflichtung zu einem Beratungsgespräch bestehen. „Schließlich könnte es sich bereits im Vorfeld herauskristallisieren, dass die Anschaffung einer Katze oder eines Nagers sinnvoller wäre“, so Waldhäusl. „Wenn es dann aber doch ein Hund werden wird, steht der Erwerb einer entsprechenden Sachkunde für ALLE Halter am Programm!“ Derzeit müssen nur jene Niederösterreicher einen solchen nachweisen, die Listenhunde oder (per Bescheid deklarierte) auffällige Hunde halten.

Weiters thematisiert wird in der Expertenrunde die Einführung eines „NÖ Hundepasses“, wo künftig sämtliche Untersuchungen, Auffälligkeiten etc. angeführt werden sollen. Waldhäusl: „Eine kostengünstige Haftpflichtversicherung für die Hundehalter könnte außerdem von Interesse sein!“

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